Teil 2 – Zwischen Waschbecken und Validierung: Wie sichere Aufbereitung wirklich aussieht
„Tauchbäder sind keine Planschbecken – sie brauchen Kontrolle und Routine.“ Der neue Anhang 2 der KRINKO-Empfehlung sorgt seit seiner Veröffentlichung für reichlich Gesprächsstoff. Viele Praxen und Kliniken fragen sich: Müssen wir jetzt alles neu machen? Die gute Nachricht: Nein. Die KRINKO will nicht alles umkrempeln – sie will Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit schaffen. Es geht um Prozesse, die prüfbar, reproduzierbar und realistisch sind. Zwischen Waschbecken, Wischtuch und Validierungsbericht entscheidet sich, ob Aufbereitung nur auf Papier existiert oder tatsächlich gelebt wird. Und genau hier liegt der Unterschied zwischen formaler Erfüllung und echter Hygienesicherheit.
Verantwortung & Fachkunde – Wer darf, der kann
Die MPBetreibV formuliert es klar: Der Betreiber trägt die Verantwortung für jeden einzelnen Aufbereitungsschritt. Das bedeutet: Nicht jeder, der „weiß, wie’s geht“, darf es auch tun. Nur qualifiziertes, eingewiesenes und regelmäßig geschultes Personal darf Medizinprodukte aufbereiten. Die KRINKO verlangt nicht nur Fachkunde, sondern auch deren regelmäßige Auffrischung. Denn neue Desinfektionsmittel, geänderte MIFUs oder ein neues Ultraschallsystem können den gesamten Prozess verändern. Eine veraltete Schulung ist wie eine alte Betriebsanweisung – formal vorhanden, praktisch nutzlos.
Praxis-Tipp: Schulungsnachweise sind kein lästiges Beiwerk. Sie zeigen, dass Prozesse verstanden und sicher angewendet werden. Wer regelmäßig schult, erkennt Fehler frühzeitig – bevor sie zu Audit- oder Patientenrisiken werden. Und: Requalifizierung ist Pflicht, wenn Personal länger als sechs Monate aus der Aufbereitung raus ist.
Zonentrennung & Organisation – unrein bleibt unrein
„Zonentrennung“ klingt nach Großlabor, lässt sich aber auch im engsten Aufbereitungsraum umsetzen. Wichtig ist nicht die Quadratmeterzahl, sondern das Prinzip: unrein – rein – Lagerung müssen voneinander getrennt sein. Die TRBA 250 liefert dazu handfeste Hinweise, besonders im Hinblick auf Arbeitsschutz und Infektionsprävention. Einrichtung und Organisation müssen so gestaltet sein, dass Kreuzkontaminationen ausgeschlossen sind.
Praxisbeispiel: Ein zweigeteiltes Waschbecken, farblich markierte Boxen (z. B. rot = unrein, grün = rein) und ein dokumentierter Prozess für jedes Stadium reichen oft aus, um den KRINKO-Anforderungen gerecht zu werden. Wichtig ist die Konsequenz – nicht die Größe des Raums. Noch besser: Eine klare Wegeführung für Personal und Produkte. Die Reihenfolge „gebraucht → gereinigt → desinfiziert → getrocknet → gelagert“ sollte niemals unterbrochen werden. Einmal rückwärts gelaufen, ist der Aufwand für Desinfektion schnell dahin.
Manuelle Aufbereitung Schritt für Schritt
Vorreinigung – am besten sofort
Der erste Schritt entscheidet über den Erfolg der gesamten Desinfektion. Organisches Material, das antrocknet, lässt sich später kaum entfernen. Deshalb gilt: sofort nach der Anwendung reinigen. Ein Einmaltuch mit geeignetem Reinigungsmittel oder einem vom Hersteller freigegebenen Vorreinigungsprodukt reicht oft aus. Die Vorreinigung erfolgt noch am Untersuchungsplatz, mit Handschuhen und unter Beachtung der Arbeitsschutzvorgaben. Anschließend wird die Sonde sicher zur Desinfektionseinheit transportiert – kontaminationsgeschützt und beschriftet.
Wischdesinfektion – wenn kein Eintauchen möglich ist
Bei Sonden oder Geräten, die nicht tauchfähig sind, bleibt die Wischdesinfektion die Methode der Wahl. Dabei gilt: nur zugelassene Tücher und geprüfte Mittel verwenden.
Einwirkzeit, Konzentration und Materialverträglichkeit müssen bekannt und dokumentiert sein. Wer halbfeuchte Tücher verwendet oder die Oberfläche nicht vollständig benetzt, erzielt keine sichere Desinfektion. Gerade bei semikritischen Produkten ist das Risiko hoch, Keime zu verschleppen.
Praxisregel: Wischen heißt nicht „drübergehen“. Es heißt: gleichmäßig benetzen, einwirken lassen, prüfen.
Tauchdesinfektion – der Goldstandard für semikritische A-Sonden
Für endokavitäre Sonden (transvaginal, transrektal, transösophageal) ist die Tauchdesinfektion weiterhin die Methode mit der höchsten Sicherheit. Sie ermöglicht eine vollständige Benetzung der Oberfläche – Voraussetzung für reproduzierbare Ergebnisse und mikrobiologische Sicherheit.
Worauf zu achten ist:
- Nur zugelassene Desinfektionsmittel verwenden (nach VAH-Liste oder RKI-konform).
- Bäder täglich kontrollieren (Konzentration, sichtbare Sauberkeit).
- Dokumentation jeder Ansatz- und Wechselzeit.
- Spülung mit mikrobiologisch einwandfreiem Wasser im Anschluss.
Vorteile: Hohe Reproduzierbarkeit, einfache Validierbarkeit, klar definierte Prozessparameter.
Risiken: Biofilm- und Keimwachstum bei unzureichender Pflege, Kreuzkontamination durch alte oder verunreinigte Bäder. Ein Tauchbad ohne Kontrolle ist wie eine Kaffeemaschine ohne Entkalkung: Es funktioniert – bis es irgendwann nicht mehr funktioniert, und keiner weiß warum. Nach der Desinfektion: trocknen, schutzgerecht lagern, nicht mit Handschuhen berühren, wenn diese nicht frisch sind. Auch kleine Details entscheiden über die Wirksamkeit.
Maschinelle Aufbereitung – erlaubt, wenn validiert
Technisch möglich, praktisch selten: Derzeit sind nur wenige Systeme – etwa der trophon®2 – vom Hersteller für die maschinelle Aufbereitung bestimmter Ultraschallsonden freigegeben. Eine allgemeine RDG-Freigabe nach ISO 15883 gibt es bislang nicht. Und ohne Herstellerfreigabe ist die Anwendung nicht zulässigDas gilt auch dann, wenn das Gerät technisch „ähnlich“ erscheint oder Desinfektionsparameter vergleichbar wirken. Nur die herstellerseitig validierte Kombination aus Gerät, Mittel und Programm zählt.
Merke: Wer außerhalb der MIFU arbeitet, verlässt die sichere Zone. Kein CE, keine Haftung, keine Rechtssicherheit.
Fazit: Manuell bleibt der Maßstab – mit Zukunftspotenzial
Die manuelle Aufbereitung ist kein Rückschritt, sondern ein stabiler Standard, der sich über Jahrzehnte bewährt hat. Sie ist transparent, reproduzierbar und sicher – solange sie korrekt durchgeführt wird. Maschinen können Prozesse unterstützen, aber sie ersetzen nicht das Denken, Prüfen und Verantworten. Der neue KRINKO-Anhang 2 gibt keine neue Pflicht, sondern eine neue Sicherheit im Vorgehen: Wer die Empfehlungen versteht und anwendet, schafft Klarheit – für sich selbst, für die Prüfer und vor allem für die Patientensicherheit. Denn Hygiene ist keine Frage der Technik, sondern der Haltung. Routine, Sorgfalt und Fachkunde sind die eigentlichen Desinfektionsmittel des Alltags.