Reinigen, desinfizieren, sterilisieren – was ist was? Und warum jeder Schritt zählt.
In der medizinischen Praxis ist Hygiene kein Nebenschauplatz – sie ist zentrale Voraussetzung für Patientensicherheit, rechtliche Absicherung und funktionierende Arbeitsabläufe. Doch so selbstverständlich das klingt, so oft bleibt im Alltag unklar, was genau mit einem Instrument oder Gerät wann zu tun ist: Reicht die Wischdesinfektion? Muss das in den Autoklaven? Und warum ist „einmal mit dem Tuch drüber“ manchmal nicht nur zu wenig, sondern sogar gefährlich?
Die Begriffe Reinigung, Desinfektion und Sterilisation werden häufig im gleichen Atemzug genannt – aber sie stehen für völlig unterschiedliche Prozesse, mit jeweils eigener Funktion, Wirkung und rechtlicher Relevanz. Sie sind nicht gleichwertig, nicht beliebig austauschbar, und keiner darf fehlen, wenn es um die sichere Wiederaufbereitung von Medizinprodukten geht. Was viele unterschätzen: Die Reinigung ist nicht „weniger wichtig“ als die Sterilisation – sie ist deren Voraussetzung. Ohne sie können weder Desinfektionsmittel noch Sterilisationsdampf ihre volle Wirkung entfalten. Und wer ein Produkt sterilisiert, das vorher nicht desinfiziert wurde, riskiert nicht nur Kontaminationen, sondern auch Materialschäden und Prüfungsprobleme.
Gleichzeitig stellen sich ganz praktische Fragen:
- Wann ist Desinfektion ausreichend – und wann reicht sie eben nicht?
- Welche Verfahren gibt es – und welches ist das richtige für mein Produkt?
- Was erwarten RKI, MDR und das Gesundheitsamt von meiner Aufbereitungskette?
In diesem Beitrag erklären wir praxisnah, was Reinigung, Desinfektion und Sterilisation jeweils leisten, welche Methoden es gibt, und warum die Kombination dieser Schritte das Rückgrat jeder sicheren Aufbereitung bildet.
1. Reinigung – Basis jeder sicheren Aufbereitung
Ziel der Reinigung: Die Reinigung dient der Entfernung sichtbarer und unsichtbarer Verschmutzungen:
- Organisches Material (z. B. Blut, Eiweiße, Gewebereste)
- Anorganische Rückstände (z. B. Kalk, Abrieb)
- Fette, Sekrete, Medikamentenreste
Diese Rückstände können:
- Desinfektionsmittel inaktivieren,
- Sterilisationsprozesse behindern (z. B. Dampfpenetration blockieren),
- Korrosion oder Materialschäden verursachen.
➤ Wirkprinzipien & Anforderungen
- Mechanisch-physikalisch: Reibung, Spülung, Ultraschall
- Chemisch: Enzymatische oder alkalische Reiniger lösen Eiweiße und Fette
- Temperiert: Häufig bei 35–55 °C zur besseren Reinigungsleistung
Wichtig: Reinigung muss vor der Desinfektion erfolgen– Rückstände können die mikrobizide Wirkung sonst stark beeinträchtigen.
➤ Typische Verfahren & Einsatzorte
- Manuell (z. B. Bürsten) > Flexibles Endoskop, Ultraschallsonde, Dentalgeräte
- Maschinell (z. B. RDG) > OP-Besteck, Instrumentensiebe, Container
- Ultraschallbad > Kleine Instrumente mit Hohlräumen, feine Dentalwerkzeuge
2. Desinfektion – Keimreduktion auf ein sicheres Niveau
➤ Ziel der Desinfektion: Die Desinfektion reduziert krankheitserregende Keime (pathogene Mikroorganismen) auf ein Maß, das nicht mehr infektiös ist. Zielorganismen:
- Bakterien (inkl. MRSA)
- behüllte und unbehüllte Viren (z. B. Norovirus, HBV, HIV)
- Pilze
- jedoch keine Sporen (z. B. Clostridium difficile)
Desinfektion tötet also nicht alles – aber sie schützt zuverlässig vor Übertragung bei korrekter Durchführung.
➤ Verfahren & Durchführung
- Thermische Desinfektion (z. B. im Thermodesinfektor): >90 °C über festgelegte Zeit, kombiniert mit Reinigung
- Chemische Desinfektion: alkoholische, aldehydische oder quaternäre Ammoniumverbindungen, ggf. mit Tensiden
Wichtig: Die Mittel müssen geprüft und VAH-/RKI-gelistet sein, mit festgelegter Konzentration und Einwirkzeit.
➤ Typische Anwendungsbereiche
- Wischdesinfektion > Flächen, OP-Tisch, Behandlungseinheit
- Tauchdesinfektion > Thermosensible Instrumente (z. B. Endoskope)
- Thermische Desinfektion (RDG) > OP-Besteck, Metallinstrumente, starrer Endoskoptyp UV-C Desinfektion
- Ultraschallsonden, bei validierter Anwendung
3. Sterilisation – 100 % Keimfreiheit
➤ Ziel der Sterilisation: Sterilisation eliminiert alle vermehrungsfähigen Mikroorganismen, inkl.:
- Bakterien
- Viren
- Pilze
- Sporen (z. B. Bacillus subtilis)
Sterile Medizinprodukte dürfen keine Keime mehr enthalten – die Sterilität wird mit einem Sicherheitswert von 10⁻⁶ gefordert (d. h. max. 1 vermehrungsfähiger Keim pro 1 Million Einheiten).
➤ Verfahren & Anforderungen
- Dampfsterilisation (Autoklavierung): 121–134 °C bei gesättigtem Wasserdampf, bestimmte Haltezeit, validiertes Verfahren
- Niedertemperaturverfahren: z. B. Wasserstoffperoxid-Plasma für empfindliche Instrumente
- Gassterilisation (z. B. ETO): industrielle Verfahren, selten in Praxen/Kliniken
➤ Wann ist Sterilisation vorgeschrieben?
- Bei kritischen Medizinprodukten, die in sterile Körperregionen eindringen
z. B. chirurgische Instrumente, Biopsiezangen, Endoprothesen, Katheter
Sterilisation muss: validiert, überwacht (z. B. mit Indikatoren) und dokumentiert erfolgen – inkl. Chargenfreigabe durch sachkundiges Personal.
Fazit: Sicherheit entsteht durch Systematik. Nur wenn alle drei Stufen korrekt und in der richtigen Reihenfolge erfolgen, entsteht ein sicheres Medizinprodukt – für den nächsten Einsatz am Patienten. Wer einen Schritt spart, spart nicht Zeit – sondern gefährdet Sicherheit.