Personalqualifikation in der Medizinprodukteaufbereitung - Sauber allein reicht nicht!
Die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten ist unerlässlich für die Patientensicherheit. In der Praxis bestehen jedoch häufig Unklarheiten über Verantwortlichkeiten und die Qualifikation des Personals. Gründliche Schulung und regelmäßige Fortbildung sind entscheidend, da moderne Technik nur dann effektiv eingesetzt werden kann. Die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) empfiehlt Fach- und Sachkundigen, innerhalb von drei Jahren mindestens 24 Stunden anerkannte fachspezifische Fortbildungen zu absolvieren. Anbieter wie das BiG – Bildung im Gesundheitswesen unterstützen diese kontinuierliche Weiterbildung und tragen so dazu bei, dass die Kompetenzen des Personals stets auf dem neuesten Stand bleiben.
Rechtliche Anforderungen klar im Blick
- Laut §8 Absatz 1 MPBetreibV müssen Medizinprodukte durch validierte Verfahren aufbereitet werden, um nachvollziehbar die Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten zu gewährleisten.
- Die Empfehlungen von RKI und BfArM betonen explizit die Sachkundeanforderung für alle Personen, die mit der Aufbereitung betraut sind.
- Die DIN EN ISO 13485:2016 verlangt eine dokumentierte Kompetenz, insbesondere bei qualitätsrelevanten Tätigkeiten.
Wer darf Medizinprodukte freigeben?
Nur sachkundige Personen, die sämtliche Prozessschritte nachvollziehen, bewerten und dokumentieren können, dürfen Freigaben durchführen.
Qualifikationen konkret definiert
- Einweisung: Gerätespezifische Schulungen
- Schulung: Allgemeine Kenntnisse in Hygiene und Normen
- Sachkunde: Kombination aus Schulung, Einweisung und praktischer Erfahrung
- Fachkunde: Fähigkeit zur Prozessorganisation, Kontrolle und zur Schulung anderer Mitarbeitender
Dokumentation ist unverzichtbar
Folgende Dokumentationen sind unbedingt erforderlich: - Wann und durch wen erfolgte welche Schulung? - Welche Geräte benötigen spezielle Einweisungen? - Wer übernimmt laut Hygieneplan welche Aufgaben? - Wann finden regelmäßige Auffrischungen statt?
Ohne entsprechende Nachweise darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.
Praxistipps für den Alltag
- Sicherstellung einer klaren Aufgabenverteilung
- Durchführung von standardisierten, dokumentierten Einweisungen sowie regelmäßigen Wissenschecks
- Planung von Auffrischungsschulungen alle 12–24 Monate
- Effektive Nutzung des Qualitätsmanagementsystem, um die Prozesse zu optimieren
Vermeidung typischer Fehler
❌ „Erfahrung genügt.“ – Nein, regelmäßige Schulungen sind Pflicht.
❌ „Mündliche Einweisung ist ausreichend.“ – Nein, schriftliche Nachweise sind zwingend.
❌ „Nebenbei erledigen reicht.“ – Nein, klare Zuständigkeiten sind notwendig.
Eine besonders bewährte Option für gezielte Weiterbildungen im Gesundheitswesen bietet das BiG in Essen. Die praxisnahen Schulungen dort überzeugen durch fundierte Inhalte und erfahrene Referenten, die den Teilnehmenden helfen, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben (www.big-essen.de).
Fazit: Eine umfassend dokumentierte Qualifikation und regelmäßige Fortbildungen sind essenziell für die sichere Aufbereitung von Medizinprodukten. Sie gewährleisten nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern schützen vor allem Patienten, Mitarbeitende und das gesamte Unternehmen vor Risiken.